SAP und Brexit: Was Sie jetzt beachten müssen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt vorläufig der ausgehandelte Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Viele Unternehmen müssen notwendige Anpassungen jetzt noch vornehmen.

Der Brexit – und die Folgen für Ihr IT- und SAP-System

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Die Einigung ist da, der Brexit auch

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich in letzter Minute doch noch geeinigt. Ein vorläufiges Abkommen ist da. Zustimmen muss nun noch das Europäische Parlament.

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Erheblicher Mehraufwand

Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Importe und Exporte an der Grenze abgefertigt werden. Ein Mehraufwand für Unternehmen, die die nötigen Anpassungen jetzt zum Teil noch umsetzen müssen.

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Betrifft Sie der Brexit?

Haben Sie eine Gesellschaft in Grossbritannien? Haben Sie Kunden oder Lieferanten mit Grossbritannien? Haben Sie finanztechnische Beziehungen nach Grossbritannien? Dann klären Sie die Folgen für Ihr Unternehmen.

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Hier gibt es Antworten und Hilfe

Sie haben Fragen, welche Folgen der Brexit für Ihr Unternehmen hat? Sie möchten wissen, was Sie jetzt tun müssen? Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Wie geht es nach der Einigung nun weiter?

Das wurde auch Zeit: Die EU und das vereinigte Königreich haben sich doch noch auf ein Abkommen verständigt. Am 29. Dezember 2020 haben die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem vorläufigen Vertrag ihre Zusage gegeben.Mit der Einigung geht eine lange Phase der Ungewissheit und Uneinigkeit zu Ende. Die Parteien haben einen harten Brexit („No-Deal-Szenario“) in letzter Minute doch noch vermieden.Man hätte meinen können, das Ganze sei eine Fortsetzung des Romans „Die unendliche Geschichte“ von Michael Ende. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union beschäftigte die EU mehr als drei Jahre – und ein Ende des Prozesses war lange nicht absehbar.Mit seinem deutlichen Wahlsieg Mitte Dezember 2019 sorgte der britische Premier Boris Johnson dann aber – zumindest was den Vollzug des Austritts betraf – für klare Verhältnisse. Am 31. Januar 2020 trat Grossbritannien offiziell aus der Europäische Union aus.Die Verhandlungen mit der EU aber gingen weiter: In einer Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 verhandelte die EU mit Grossbritannien, wie die künftigen Beziehungen aussehen sollen. Bis dahin änderte sich dementsprechend kaum etwas für Unternehmen – Grossbritannien blieb bis Ende 2020 im EU-Binnenmarkt und Teil der Zollunion.Seit dem 1. Januar gilt nun ein vorläufiger Partnerschaftsvertrag – ein 1.200 Seiten starkes Dokument. Der Vertrag regelt die Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich und muss noch abschliessend durch das Europäische Parlament ratifiziert werden.Der Partnerschaftsvertrag („The EU-UK Trade and Cooperation Agreement“) schafft den Rahmen für einen fairen Wettbewerb – von Handelsfragen bis zu den Standards im Arbeitsrecht, von der Energiepolitik bis zum Bereich Forschung und Entwicklung.Im Einzelnen vereinbarten die Europäische Union und das Vereinigte Königreich drei Abkommen: ein Handels- und Kooperationsabkommen, ein Abkommen zur zivilen Kernenergie und ein Abkommen zur Informationssicherheit.Rechtlich gesehen ist das Vereinigte Königreich nun ein „Drittland“. Es ist damit nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Damit gelten nun zum Beispiel zollrechtliche Bestimmungen, die bislang nicht galten.

Zölle und Kontrollen

Mit dem Ablauf einer Übergangsfrist werden Unternehmen diverse Zollformalitäten beachten müssen, insbesondere im Falle eines „harten Brexits“.

  • Alle Importe oder Exporte müssen abgefertigt werden. Es kommt zu Kontrollen, neue Formalitäten müssen eingehalten werden.
  • Unternehmen müssen sich bei den Zollbehörden registrieren und eine britische EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification Number) beantragen. Ohne eine solche Nummer können keine Waren mehr nach Grossbritannien exportiert oder aus Grossbritannien importiert werden.
  • Darüber hinaus kommt es zu Import- oder Exportkontrollen, weil bestimmte Güter („Dual-Use-Güter“) einer Genehmigungspflicht unterliegen.

Diese Anforderungen gelten zum Beispiel für alle Unternehmen mit Beziehungen zu Grossbritannien, die Waren ins Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) exportieren, eine Niederlassung auf der britischen Insel unterhalten oder Vorprodukte für die eigene Produktion aus Grossbritannien in die Europäische Union importieren.

Diese Unternehmen sollten sich daher – wenn sie dies noch nicht getan haben – schnellstmöglich mit den Folgen des Brexits beschäftigen. Sie müssen ihre IT- und SAP-Systeme genau unter die Lupe nehmen und die erforderlichen Anpassungen nun schnellstmöglich vornehmen.

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Änderungen im SAP

Unternehmen, die SAP verwenden, müssen eine Vielzahl von Veränderungen und Anpassungen im SAP vornehmen. Grundsätzlich sind folgende Systeme betroffen: SAP ECC, SAP GTS, SAP CRM, SAP S/4HANA und SAP C/4HANA.

SAP bereitet Kunden schon seit längerem auf die Veränderungen vor und liefert entsprechende Informationen, Updates und Patches aus. Unternehmen sollten sich laufend über diese Neuerungen informieren.

Die in den SAP-Systemen durchzuführenden Veränderungen betreffen konkret sowohl die Systemkonfiguration (Länderkonfiguration, Steuerermittlung, etc.), Änderungen bei den Stammdaten (Lieferanten, Kunden, etc.) als auch Änderungen beim Reporting (INTRASTAT-Meldungen).

Änderungen und Anforderungen sind im Einzelnen zum Beispiel:

  • Unternehmen müssen die Länderdefinition im SAP Customizing bzw. den allgemeinen Einstellungen verändern: Sie müssen das Kennzeichen „Mitglied der EU“ deaktivieren.
  • Stammdatenfelder (bei Kunden oder Lieferanten) oder Konfigurationsdaten (bei Einstellungen von Buchungskreisen) müssen aktualisiert werden.
  • Produkte mit einer länderspezifischen Zulassung benötigen Aufmerksamkeit, wenn sie im SAP abgebildet worden sind – die Zulassungen verfallen.
  • Auch im Bereich Steuerermittlung sind Anpassungen erforderlich – angefangen bei der Überprüfung der Steuerkennzeichen für EU-Unternehmen im Rahmen des britischen Steuerverfahrens TAXGB bis hin zur Aktualisierung der steuerrelevanten Stammdaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummern) oder mit Blick auf bestimmte Zollanforderungen.
  • Ebenso verändert sich die Steuerberichterstattung, etwa im Hinblick auf die INTRASTAT-Meldungen. Diese Meldungen sind die Basis für die Handelsstatistik in der Europäischen Union – und sind mit dem Austritt überflüssig geworden.

Der SAP-Werkzeug-Koffer für den Aussenhandel

Lösungen, mit denen Unternehmen die Folgen des Brexit besser bewältigen können. SAP GTS bietet Funktionen zur Zollabwicklung, zur Kontrolle von Export-, Import- und Embargovorgaben und zur Kalkulation von Kosten durch Zölle auf bisher zollfreie Waren.SAP GTS ermöglicht zum Beispiel eine effiziente und zentrale Erfassung aller relevanten Daten – von den Steuernummern bis hin zu länderspezifischen Daten.Die Anwendung hilft Unternehmen zudem dabei, Strafzahlungen für Verstösse gegen Compliance-Regelungen zu vermeiden. Ausserdem lässt sich die gesamte Zollabfertigung beschleunigen, effizienter gestalten und rechtlich absichern. SAP GTS steht als On-Premise- oder Cloud-Lösung zur Verfügung.

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Emre Cetin, Sales Executive

Brauchen Sie Unterstützung bei der Brexit-Bewältigung? Sprechen Sie mich an. Ich helfe gerne weiter.

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